Was tun wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt?
Sie haben Ihren Vermieter auf die Tatsache hingewiesen, dass Sie Miete für nicht existierende Fläche zahlen, doch sind auf taube Ohren gestoßen?
Sollte Ihr Vermieter tatsächlich nicht mit sich reden lassen, so besteht bei einer Abweichung der tatsächlichen Größe der Wohnung von mehr als 10 Prozent gegnüber der angegeben Wohnfläche, ein Recht auf Mietminderung. Sie als Mieter können so die Miete oder als Käufer den Kaufpreis mindern. Dies wurde schon mehrmals vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen entschieden.
Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 347/04 hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden, dass Mieter eine rückwirkende Mietminderung und Rückzahlungen von zu viel gezahlter Mieten bis ins Jahr 2002 geltend machen können.
Für weitere Schritte sollte Sie sich an einen Anwalt wenden oder eine kostenlose (nur für Mitglieder) juristische Rechtsberatung Ihres örtlichen Mietervereins in Anspruch nehmen. Demnächst stellen wir Ihnen hier an dieser Stelle auch eine Liste der Mietervereine in Deutschland sowie eine Liste von Gutachtern bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur richtigen Berechnung der Wohnfläche
Kommentare (1)
Hallo, super der Rechner :-)!habe gerade erfahren, dass ich nicht die im Mietvertrag zugesicherten 67 qm sondern nur 53 qm habe! Nun kommt hinzu, das wir für die ersten 3 Monate einen Mietpreis von 606 Euro mit dem Vermieter ausmachen konnten die offizielle Miete aber 707 Euro beträgt!!! Im Mietvertrag sind 606 Euro eingetragen die aber nur für drei Monate galten. Jetzt zahlen wir 100 Euro mehr und haben dann noch nicht einmal die 67 qm wie es im Mietvertrag zugesichert wird. Der Vermieter hat mir auf einem Beiblatt die eigentliche Miete von 707 Euro schriftlich zwar gegeben, komischerweise steht da aber 2006 obwohl wir 2007 angemietet haben! Was soll ich jetzt tun? Kann mir da einer behilflich sein :-)?! Würde mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus
Grüsse
ayco
Von ayco | 12.06.07 02:12