Zur im Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl zählen alle Räume und Räumlichkeiten der Mietwohnung. Somit gehören sowohl Küche und Flur als auch die Abstellkammer voll zur anzurechnenden Wohnfläche. Einbaumöbel wie Wandschränke oder eine fest eingebaute Badewanne werden ebenfalls voll mit berechnet. Gleiches gilt für eine Abstellkammer in der Wohnung.
Welche Räume zählen zur Wohnfläche?
Nach dem Deutschen Mieterbund zählen jedoch Zubehör Räume wie Dachboden, Keller, Waschküche, Trockenraum oder Garage bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche nicht mit. Auch die Fläche des Treppenhauses wird im Mietvertrag nicht einberechnet. Vergewissern Sie sich also sehr genau, ob der Vermieter diese Räume nicht versehentlich mit in die Kalkulation einbezogen hat.
Zu 100 Prozent: alle Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern, inklusive Flur, Bad, Küche, WC, Abstellkammern. Wintergarten, falls beheizbar.
Zur Hälfte: die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch sind (wichtig bei Schrägen). Wintergarten, falls nicht beheizbar.
Zu einem Viertel: Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten. In Ausnahmefällen wird ein höherer Anteil (maximal 50 Prozent) berechnet.
Nicht berücksichtigt werden: Raumabschnitte unter einem Meter Höhe, Garage, Keller, Dachboden, Heizungsräume, Geschäftsräume, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung.
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Weitere Informationen erhalten Sie hier: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur richtigen Berechnung der Wohnfläche
Kommentare (2)
Btr. Einberechnung der Deckenhöhe bei der Quadratmeterangabe.
Wie sieht es mit Räumen aus, deren Deckenhöhe zwar 200cm erreicht, die durch den Raum verlaufenden Fachwerkbalken aber an der Unterkante einen Abstand zum Boden von ca 195cm aufweisen? Es sind auf 4m Breite 5 Balken vorhanden (ca. 75cm Abstand).
Von Udo Richter | 06.06.07 20:47
Wollte wissen ob bei einer Galerie der ungenutzte Luftraum vollständig bezahl werden muss?
Von Seifer | 15.02.08 21:22