Auch die Stiftung Warentest bzw. Finanztest hat sich schon dem Thema Wohnflächenberechnung und der Problematik mit zu groß ausgewiesenen Wohnflächen auseinander gesetzt, wie man in einer Pressemitteilung nachlesen kann.
Viele Leute haben das Gefühl ihre Wohnung wäre zu klein und die Miete viel zu hoch. In einigen Fällen stimmt das sogar. Denn nicht selten berechnen Verkäufer und Vermieter die Wohnfläche größer als vorgeschrieben. In der aktuellen Ausgabe von FINANZtest geben Rechts- und Bauexperten hilfreiche Tipps zum Nachmessen.
Ist die tatsächliche Wohnfläche zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, können Mieter die Miete und Käufer den Kaufpreis mindern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die meisten Fehler entstehen beim Vermessen und Berechnen des Dachgeschosses. Denn Räume mit schrägen Wänden dürfen nach der Wohnflächenverordnung nicht zu 100 Prozent als Wohnfläche deklariert werden. Liegt die Raumhöhe unter einem Meter, dürfen die Flächen gar nicht mitgezählt werden. Auch für Balkon und Wintergarten gibt es feste Regeln. Doch die Tücke liegt im Detail. Die Wohnflächenverordnung gilt in der Regel nur, wenn im Miet- oder Kaufvertrag keine andere Methode zur Flächenberechnung festgelegt ist.
Wer vor dem Einzug schon auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb nicht auf die Prospektangaben vertrauen, sondern sich einen detaillierten Berechungsnachweis vorlegen lassen, raten Verbraucherschützer in der aktuellen Ausgabe von FINANZtest.
Außerdem im Heft: ein Überblick, welche Flächen laut Wohnflächenverordnung zur Wohnfläche zählen und welche nicht. Wer Zweifel hat, sollte ruhig einmal nachmessen.
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Quelle: Pressemitteilung vom 21.03.2006
Ein erstes Nachmessen wollen wir Ihnen mit unserer kostenlosen online Wohnflächenberechnung durch den Quadratmeterrechner ermöglichen. Mit Hilfe dieses einfachen Tools können Sie spielend leicht die tatsächliche Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung ermitteln, auch ganz ohne Grundriss.
Informieren Sie sich hier, welche Räume zur Wohnfläche hinzugezählt werden und wie Sie die Wohnfläche bei Dachschrägen, Terassen und Balkonen berechnen können.
Sollten Sie noch weitergehende Fragen haben, so hinterlassen Sie uns einfach einen Kommentar.
Kommentare (1)
Hallo ,
muss ich bei der Quadratmeterzahl-Berechnung einer Dachgeschosswohnung jeweils die gesamte Wohnfläche des Raumes eingeben (z.B. WZ 5,61 x 3,58) oder muss ich das schon vorher unterteilen in "unter 1 m" und bis "2 m"? Ich hab nämlich die Grundmaße der Räume eingegeben und es kam dann z.B. "20,08 qm minus 50% `= 10,04qm". Das wäre ja dann nur die Hälfte des Wohnraumes.. Sorry, irgendwie versteh ich das jetzt nicht.. Demnach hätte nämlich meine Wohnung nur insgesamt 28 qm, obwohl die gesamte Bodenfläche 53qm hat.
Vielen Dank im voraus und herzliche Grüsse
G. Hartmann
Von Gisela Hartmann | 24.10.07 20:57